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Rehasport – FAQ

Häufig gestellte Fragen

Infos zum Nachlesen

Grundsätzlich können Folgeverordnungen von dem behandeldem Arzt ausgestellt werden. Diese müssen nochmal von der Krankenkasse bewilligt werden.

Nachdem Sie eine Genehmigung seitens der Krankenkasse erhalten haben, muss innerhalb der 18 Monate mit dem Rehasport begonnen werden. Ansonsten verliert Ihr Rehasport Rezept bzw., der Antrag auf Kostenübernahme die Gültigkeit.

Einen Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport (Verordnung mit dem Formular 56), kann nur ein Arzt ausstellen. Folglich erhalten nur Patienten ein Rehasport Verordnung, welches Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Jeder Arzt mit gültiger Kassenzulassung kann Rehasport verordnen.

Privatversicherte müssen vor Antritt des Rehasports Rücksprache mit ihrer privaten Krankenkasse halten. In der Regel übernehmen auch private Krankenkassen die Kostenübernahme.

Hier besteht die Möglichkeit nach Rücksprache mit der Krankenkasse eine Verlängerung zu bekommen.

Wir bieten Ihnen viele Möglichkeiten an, mit denen Sie bei uns weiterhin Sport machen können, wie z.B. das Milon-Zirkeltraining, EMS-Training, PowerPlate Training.

Sie werden bei der ersten Teilnahme einer festen Gruppe zugeordnet. Bei den Folgeterminen muss ihre Anwesenheit über unseren Online-Kalender bestätigt werden.

Nein, da jeder einer festen Gruppe zugeordnet ist besteht keine Möglichkeit des Wechselns, außer aus beruflichen Gründen z.B. Schichtdienst.